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Im Namen des Volkes - Stadtführung legal - Freispruch für Klaus Ahrendt

Küstrin-Kietz, den 13. 12. 2012
Kostrzyn - Słubice
Sygn. akt. II W 624/12

 

Ein monatelanger Streit zwischen dem Direktor des Küstriner Festungsmuseums Herrn Ryszard Skałba und Klaus Ahrendt endete nun vor dem Strafgericht in Słubice mit einem Freispruch.

 

 

Zu den Hintergründen: Klaus Ahrendt führt seine Gäste als zertifizierter Natur- & Landschaftsführer / Gästeführer durch das Küstriner Pompeji, wie die ehem. Festung & Küstriner Altstadt bezeichnet wird. Selbstverständlich verdient er auch dabei. Und genau das ist dem Direktor Skałba seit langem ein Dorn im Auge. Nachdem er vom Bürgermeister Dr. Andrzej Kunt zum Direktor ernannt wurde, hat er eine Besucherordnung für die Altstadt erlassen. Dabei muss jeder Gästeführer der Touristen durch die Altstadt führt einen Obolus an das Museum abgeben, obwohl das Gelände für jedermann 24h täglich frei zugänglich ist. Früher sagte man „Wegelagerei“ dazu…

 

„Diese Regelung widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und den Wettbewerbsrichtlinien“, erläutert Klaus Ahrendt. „Der Nutzungsvertrag, der zwischen der Stadt und dem Museum geschlossen wurde sagt eindeutig aus, dass das Museum keine finanziellen Vorteile aus dem zur Verfügung gestellten Gelände ziehen darf“, so Ahrendt weiter. Das Museum darf das Gelände ausschließlich für seine Satzungsgemäßen Aufgaben nutzen.

 

Bei seinen Spaziergängen durch die Altstadt wurde Herr Ahrendt von Ryszard Skałba vor den Touristen schikaniert und beleidigt. Er hat den Gästen gesagt, dass Herr Ahrendt illegal Führungen anbietet und dafür keine Genehmigung hat. Sogar die Polizei hat der Direktor gerufen, um den beliebten Gästeführer einzuschüchtern, insgesamt 7mal. Mehrere Verhöre musste er über sich ergehen lassen, die teilweise mit Gewalt und ohne ordnungsgemäße Vorladung durchgeführt wurden.

Dokumente die Herr Ahrendt den Polizisten als Beweis für seine Qualifikation und Berechtigungen dienten verschwanden aus den Akten und trafen nicht bei Gericht ein. Damit wurde das Gericht über den Sachverhalt vorsätzlich getäuscht. Dafür gibt es natürlich Beweise und inzwischen die Bestätigung durch den Polizeikommandanten aus Gorzów Wlkp.

 

Die Polizei, als der öffentliche Ankläger, wurde von der zuständigen Richterin belehrt, dass Klaus Ahrendt selbstverständlich über alle erforderlichen Qualifikationen und Genehmigungen verfügt. Diese sind ordnungsgemäß erworben und auch in Polen anerkannt.

 

Aus den Akten ist ebenso ersichtlich, dass Herr Skałba der Polizei wesentliche Sachverhalte verschwiegen hat. Nachdem der Freispruch rechtskräftig ist, wird sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall beschäftigten - aber dann mit Herrn Skałba.

 

Die zu Unrecht erhobenen Gebühren werden nun zurückgefordert. Wenn auch Sie als Gästeführer / Reiseleiter von Herrn Skałba abgezockt wurden, dann setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung - am besten noch heute:

 

Die Märkische Oderzeitung (MOZ) berichtete bereits in einem Artikel von Dietrich Schröder unter dem Titel "Scharmützel um Festung Küstrin" über diesen Skandal.

 

In dem Artikel ist auch zu lesen, dass Frau Anna Suska, aus dem Büro des Bürgermeisters, sich für eine Schlichtung einsetzen wollte. Doch davon ist bis heute nichts zu spüren! Im Gegenteil: Direktor Skałba unternimmt weiterhin alles, um den guten Ruf des Gästeführers zu zerstören.

Vorschaubild : Verbot von Foto & Filmaufnahmen !

 

Ein verzweifelter Direktor,

vor seinen Regeln erlegen.

 

 

 

Bild zur Meldung: Im Namen des Volkes - Stadtführung legal - Freispruch für Klaus Ahrendt

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