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Volksinitiativen/-begehren/-entscheide

Entsprechend Artikel 2 der Verfassung des Landes Brandenburg ist Brandenburg ein freiheitliches, rechtsstaatliches, soziales, dem Frieden und der Gerechtigkeit, dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kultur verpflichtetes demokratisches Land. Die Gesetzgebung wird durch Volksentscheid und durch den Landtag ausgeübt. Die vollziehende Gewalt liegt in den Händen der Landesregierung, der Verwaltungsbehörden und Selbstverwaltungsorgane. Die Rechtsprechung ist unabhängigen Richtern anvertraut.

 

Rechtsgrundlagen: Verfassung des Landes Brandenburg - Artikel 76 bis 78, Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Volksabstimmungsgesetz - VAGBbg) sowie die entsprechenden Verordnungen

 

Das Volksbegehren im Land Brandenburg. „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten“ kann durch alle stimmberechtigten Bürger*innen ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Die Bekanntmachung des Volksbegehrens erfolgte im Amtsblatt für das Amt Golzow Nr. 10 vom 23.09.2021 sowie durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinden. Bis zum 11. April 2022 besteht die Gelegenheit, sich im Hauptamt (Zimmer 22) des Amtes Golzow bzw. bei den ehrenamtlichen Bürgermeistern in die entsprechenden Listen einzutragen. Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten ab dem 16. Lebensjahr, die in den Gemeinden des Amtes Golzow ihren Hauptwohnsitz haben.

 

Außerdem kann man das Volksbegehren durch briefliche Eintragung unterstützen (ähnlich wie bei der Briefwahl). Der Antrag dazu kann für sich selbst oder für einen Vollmachtgeber schriftlich, elektronisch (z. B. per Email an ), per Fax unter (033472) 669-13 oder mündlich im Hauptamt des Amtes Golzow gestellt werden. Außerdem gibt es ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt und per Mail oder Fax an das Amt Golzow gesandt werden kann.

 

Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben. Die telefonische Antragstellung ist unzulässig. Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt.

 

Alle Angaben zum Inhalt des Volksbegehrens, seine gesetzlichen Grundlagen und der zeitliche Ablauf sind auch im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter www.wahlen.brandenburg.de veröffentlicht.

 

Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

E-Mail

 

 

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