Hauptamt

Beglaubigung, Zeugniskopie


Kurzinformationen

Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.


Beschreibung

Beglaubigt werden

Nicht beglaubigt werden


Rechtsgrundlagen

Brandenburgische Beglaubigungsbestimmungsverordnung (BbgBeglBestV)


Notwendige Unterlagen


Fristen


Gebühren

Beglaubigung von Abschriften und Kopien je Dokument 3,00 EUR

 

Beglaubigungen, die von Schülern oder Studenten, von Empfängern von Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (ALG II) bzw. von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII für Bewerbungen oder zur Vorlage bei Behörden benötigt werden  sind gebührenfrei


Ansprechpartner

Guntram Glatzer
Zimmer 22
Telefon (033472) 66912

Helma Effenberg
Zimmer 22
Telefon (033472) 66927