Meldeamt der Stadt Seelow

Lebensbescheinigung


Kurzinformationen

Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkomsulat ausgestellt.

Die Bescheinigung enthält u. a. folgende Angaben:

Hiermit bestätige ich, dass die nachstehend aufgeführte Person laut Melderegister lebt.
  • Name
  • Namenszusatz
  • Geburtsname
  • Geburtsnamenszusatz
  • Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • gemeldet in

Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Kommune eine geringe Gebühr erhoben.

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte. Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von den Gemeinden ausgestellt.

 

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

bei schriftlicher Beantragung:


Gebühren

 


Ansprechpartner

Carmen Propson
Telefon (03346) 802-139