Meldeamt der Stadt Seelow

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten


Kurzinformationen

Neben den verschieden gesetzlich geregelten Möglichkeiten des automatischen Erwerbes der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Abstammung von einem deutschen Elternteil), ist für ausländische Staatsangehörige auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung vorgesehen. Hierzu kann ein Einbürgerungsantrag gestellt werden, welcher individuell nach unterschiedlichen Vorschriften geprüft wird.


Beschreibung

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Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Carmen Propson
Telefon (03346) 802-139