Ordnungsamt

Gewerbezentralregister, Auszug für eine natürliche Person


Kurzinformationen

Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen, Bußgeldentscheidungen wegen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten (soweit das festgesetzte Bußgeld 200 € übersteigt) sowie bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende.


Beschreibung

Privatpersonen (natürliche Personen) müssen die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Der Antrag kann auch nicht telefonisch gestellt werden. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

Die Auskunft wird grundsätzlich an den Antragstellern übersandt. In folgenden Fällen kann die Auskunft an eine Behörde beantragt werden:


Rechtsgrundlagen


Fristen

10 Werktage


Gebühren

Es ist eine Gebühr von 13 EUR bei der Antragstellung zu entrichten.



Ansprechpartner

Angelika Grund
Zimmer 11
Telefon (033472) 66924