Ordnungsamt

Veranstaltung, anmelden einer Veranstaltung unter freiem Himmel


Kurzinformationen

Private Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als zwanzig Personen sollen beim Ordnungsamt angezeigt werden. Es wird in der Folge die Polizeiwache informiert, wodurch die Feierlichkeit dort bereits als registriert gilt. Dies ist vor allem im Falle von Polizeieinsätzen bei Lärmbeschwerden von Vorteil. Die Nachtruhe ist ab 22.00 Uhr durch entsprechende Drosselung des Schallpegels einzuhalten; erhebliche Belästigungen für nicht beteiligte Bürger sind zu vermeiden. Für den Veranstalter der Feierlichkeit ist diese Angelegenheit mit der Abgabe oder Einsendung des ausgefüllten Anzeigebogens an das Ordnungsamt erledigt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

formloser Antrag mit folgende Angaben:


Gebühren

Gebührenordnung des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOUMLV)


Ansprechpartner

Robert Trenkel
Zimmer 10
Telefon (033472) 66916