Standesamt der Stadt Seelow

Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung


Beschreibung

Weigert sich ein Mann, seine Vaterschaft anzuerkennen, kann vor dem zuständigen Familiengericht gegen den mutmaßlichen Vater geklagt werden. Wenn die Mutter weder über einen Anwalt noch selbst Klage führen will, kann sie eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen.
Über das Gericht wird der mutmaßliche Vater im Regelfall zu einer Blutabnahme aufgefordert. Wird über die Blutuntersuchung festgestellt, dass der mutmaßliche Vater nicht der biologische Vater ist, wird die Vaterschaftsklage abgewiesen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Annett Ratzlaff
Telefon (03346) 802-135