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Amtsblatt


Kurzinformationen


In den Hauptsatzungen der amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes Golzow ist geregelt, dass soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Abdruck des vollen Wortlauts im „Amtsblatt für das Amt Golzow" erfolgen. Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen.

Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es kann im Dienstgebäude der Amtsverwaltung bezogen werden bzw. unter der Rubrik Verwaltung/Amtsblatt heruntergeladen werden. Bei Postbezug wird ein Kostenbeitrag in Höhe der Versandkosten in Rechnung gestellt.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Guntram Glatzer
Zimmer 22
Telefon (033472) 66912