Kämmerei

Hundesteuer, ummelden


Kurzinformationen

Bei einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde muss die neue Anschrift der entsprechenden Behörde mitgeteilt werden. Dies kann oft bei der persönlichen meldebehördlichen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt mit erledigt werden. Ansonsten reicht eine formlose Mitteilung.


Rechtsgrundlagen

Es gelten die Hundesteuersatzungen der Gemeinden.


Ansprechpartner

Sabrina Streich
Zimmer 20
Telefon (033472) 66940


Formulare

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