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Gebäudemanagement

Hausnummernvergabe, beantragen


Kurzinformationen

Hausnummern dienen dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielorts und der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis. Deshalb ist jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude mit der durch das Amt Golzow zugeteilten Hausnummer zu versehen.

Hierzu stellt der Grundstückseigentümer bzw. der Inhaber grundstückseigener Rechte (Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer) im Zuge der Baugenehmigung bzw. vor Nutzungsbeginn einen Antrag auf Vergabe einer Hausnummer.

Nach Bearbeitung des Antrages ergeht ein Bescheid über die Festsetzung der Hausnummer. Diese wird dem Antragsteller und wichtigen Behörden und Trägern von Versorgungsaufgaben zugestellt.

 

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Gebäudemanagement eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere

  • Grundstücksteilungen
  • Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
  • Veränderungen in der Erschließung
  • Veränderungen des Haupteingangs

 

Die festgesetzte Hausnummer ist umgehend an das Gebäude in der Art anzubringen, dass sie von der Straße aus gut zu erkennen ist.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Golzow


Ansprechpartner

Kristin Wenzel
Zimmer 9
Telefon (033472) 66922


Formulare

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Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

E-Mail

 

 

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