Hauptamt

Hoheitszeichen


Kurzinformationen

Die Gemeinden als auch das Amt sind berechtigt Hoheitszeichen zu führen.

Näheres ist in den Hauptsatzungen geregelt.


Rechtsgrundlagen

Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung - KommHzV)

 

 


Ansprechpartner

Guntram Glatzer
Zimmer 22
Telefon (033472) 66912