Hauptamt
Wappen
Weitergeleitet vom Synonym Genehmigung zur Nutzung des Wappens und des Logos der StadtKurzinformationen
Die Gemeinden als auch das Amt sind berechtigt Hoheitszeichen zu führen.
Näheres ist in den Hauptsatzungen geregelt.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung - KommHzV)
- Hauptsatzungen
Ansprechpartner
Guntram Glatzer
Zimmer 22
(033472) 66912