Hauptamt

Wappen

Weitergeleitet vom Synonym Genehmigung zur Nutzung des Wappens und des Logos der Stadt

Kurzinformationen

Die Gemeinden als auch das Amt sind berechtigt Hoheitszeichen zu führen.

Näheres ist in den Hauptsatzungen geregelt.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Guntram Glatzer
Zimmer 22
Telefon (033472) 66912