Bauamt

Baugenehmigung, beantragen


Kurzinformationen

Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn


Seit dem 01.09.2003 gilt die neue Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), die eine schnellere und effizientere Verfahrensabwicklung ermöglichen soll. Dem Bürger sollen durch eine umfassende Konzentrationswirkung der Baugenehmigung unnötige Behördengänge erspart werden. Das Bauantrags- und das Baugenehmigungsverfahren sollen innerhalb von 4 Monaten nach Antragseinreichung abgeschlossen sein.
Das Bauantragsverfahren:

- Der Bauantrag ist durch den Bauherrn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland einzureichen (nicht mehr bei der Amtsverwaltung)
- Innerhalb von zwei Wochen erhält der Bürger eine Eingangsbestätigung, ggf. mit dem Vermerk, welche Unterlagen noch nachzureichen sind.
- Innerhalb weiterer zwei Wochen können vom Bauherrn noch fehlende Unterlagen nachgereicht werden.

Das Baugenehmigungsverfahren

Nach Vorliegen aller Bauantragsunterlagen hat die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von einem Monat die Stellungnahmen aller zu beteiligenden Stellen (ca. 35) einzuholen und innerhalb von zwei Monaten die Stellungnahme der betroffenen Gemeinde, ggf. der Luftfahrtbehörde einzuholen und innerhalb eines weiteren Monats über den Antrag zu entscheiden.


Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

ca. 4 Monate


Ansprechpartner

Robert Lehmpfuhl
Zimmer 14
Telefon (033472) 66939