Aufruf zur Bewerbung als stellvertretende Schiedsperson
Aufruf zur Bewerbung als stellvertretende Schiedsperson
der Schiedsstelle des Amtes Golzow
Gemäß § 50 Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG) vom 16. Dezember 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 31]) beträgt die Wahlperiode für eine Schiedsperson fünf Jahre. Am 12.09.2023 erfolgte die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson durch den Amtsausschuss.
Die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson ist seit dem 01.01.2025 unbesetzt und wird neu ausgeschrieben.
Bewerbungen für diese ehrenamtliche Tätigkeit sind bis zum 28.02.2025 im
Amt Golzow
- Hauptamt -
Seelower Straße 14
15328 Golzow
einzureichen.
Die Schiedsstelle führt Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten durch und ist für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Golzow zuständig. Ein Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen.
Nach § 49 BbgSchGG muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen. Der Bewerber/Die Bewerberin soll mindestens 25 Jahre alt sein und im Bereich des Amtes Golzow wohnen.
Golzow, den 06.01.2025
T. Krebs
Amtsdirektor