Ausschreibung der Stelle Leiter des Hauptamtes
Stellenausschreibung
Das Amt Golzow mit den amtsangehörigen Gemeinden Alt Tucheband, Bleyen-Genschmar, Golzow, Küstriner Vorland und Zechin schreibt zum 01. Januar 2026 die Vollzeitstelle
Leiter des Hauptamtes (m/w/d)
unbefristet aus.
Aufgabenschwerpunkte:
Leitung des Hauptamtes mit den Sachgebieten Personal, Versicherungen, Kultur, IT- Bereich, Statistiken, Wahlen, Kitas und Schulen, offene Jugendarbeit, zentrale Dienste, Sitzungsdienst, Archiv und Öffentlichkeitsarbeit
Erarbeitung von kommunalen Satzungen und Geschäftsordnungen, Teilnahme an Gremiensitzungen
Erarbeitung von Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen für den Geschäftsbetrieb
Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
Beratung und Unterstützung des Amtsdirektors in allen Belangen der allgemeinen Verwaltung, kommunalrechtliche Prüfungen von Anfragen
Klärung juristischer Fragestellungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und von Einzelfällen mit grundlegender Bedeutung
Strategische Überlegungen zur Weiterentwicklung des eigenen Aufgabenbereiches oder einzelner Maßnahmen mit begründeten Vorschlägen für die Verwaltungsleitung
Änderungen im Aufgabengebiet bleiben vorbehalten.
Anforderungsprofil:
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, kompetente, zielorientierte und für neue Entwicklungen aufgeschlossene Führungspersönlichkeit, die das Hauptamt mit Fach- und Sozialkompetenz sowie Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen leiten kann und sich durch persönliches Engagement, Kreativität aber auch ausgeprägte Entscheidungsfähigkeit, Loyalität und Integrität auszeichnet.
Besonderer Wert wird auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den kommunalen Gremien und Bürgermeistern sowie auf eine bürgerfreundliche Arbeitsweise gelegt.
Für diese herausgehobene Position sollten Sie
über ein abgeschlossenes Studium als Dipl.-Verwaltungswirt/-in bzw. Bachelor of Arts - Public Management, über einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in (Angestelltenlehrgang II) oder vergleichbare Abschlüsse oder wahlweise über eine abgeschlossene zweite juristische Staatsprüfung verfügen,
über Berufserfahrung in leitender Funktion in einer Kommunalverwaltung vorweisen können oder über spezielle Rechts- und Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht, insbesondere im Kommunalrecht, Arbeitsrecht und Vergaberecht verfügen,
gängige EDV-Programme sicher anwenden können und
im Besitz des PKW – Führerscheins sein.
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Was bieten wir Ihnen:
Eine herausragende und verantwortungsvolle Führungsaufgabe mit einem vielfältigen und interessanten Aufgabengebiet, welches alle Facetten einer Kommunalverwaltung tangiert. Geboten wird ein Vollzeitstelle, eine tarifgerechte Vergütung entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschließlich einer betrieblichen Altersvorsorge. Regelmäßige interne und externe Fortbildungen sind für uns selbstverständlich.
Ihre schriftliche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf und Nachweisen für Ihre Qualifikation richten Sie bitte bis zum 04.04.2025 unter dem Kennwort „Hauptamtsleiter“ an das
Amt Golzow
Seelower Straße 14
15328 Golzow
gern auch per eMail an .
Golzow, den 23.01.2025
T. Krebs
Amtsdirektor
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Leiter des Hauptamtes, Herrn Glatzer, unter der Rufnummer (033472) 669-12.
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.
Hinweis: Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht erstattet.