Die Amtsverwaltung ist bis auf Weiteres geschlossen - Termine nur in dringenden Fällen
Bis auf Weiteres bleibt die Amtsverwaltung aufgrund der gegenwärtigen Pandemieentwicklung ab 16.11.2021 für Besucher/innen geschlossen.
Termine werden nur in dringenden Fällen nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung vergeben.
Es gilt die 3G-Regelung:
Eintritt wird nur gewährt, wenn ein Impf-, Genesenen- oder ein Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest vorgelegt wird. Der impf- bzw. Genesenen-Nachweis ist gem. § 6 Abs. 1 2. SARS-CoV-2-EindV als digitales COVID-Tertifikat der EU in elektronischer oder gedruckter Form vorzuzeigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Tino Krebs
Amtsdirektor