Eigentümer müssen Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben
Amt Golzow, den 04. 08. 2022
Informationen für Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer
- Grundstückseigentümer*innen werden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärung) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert
- Grundstückseigentümer*innen müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundstückserklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) oder in Papierform an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung des Finanzamtes über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen.
- Grundsteuererklärungen zur Grundsteuer (Grundstückswerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümer*innen ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 online abgegeben werden
- Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber den Kommunen (Stadt, Gemeinde bzw. Amt) abzugeben
- Für Fragen zur Grundstückserklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung
- Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten
- Servicestellen der Finanzämter werden besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümer*innen zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine können Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab Mai vereinbaren).
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