Aufruf zur Bewerbung für die Schöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 finden erneut die Schöffenwahlen für die ab 1. Januar 2024 beginnende fünfjährige Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen statt.
Schöffen werden die für Strafsachen zuständigen ehrenamtlichen Richter an den Amtsgerichten (Schöffengericht) und an den Landgerichten (Strafkammern) genannt.
Die Gemeinden erstellen im ersten Schritt die Vorschlagslisten. Der Schöffenausschuss des jeweiligen Amtsgerichts wählt im zweiten Schritt aus dieser Vorschlagsliste die Schöffen.
Zu Ihrer weiteren Information und für Ihre Bewerbung bis spätestens 30.04.2023 lesen Sie bitte hier weiter.