Aufruf zur Bewerbung als Mitglied der Schiedsstelle des Amtes Golzow
Gemäß § 4 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz - SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2000 (GVBl. I Nr. 13, S. 158) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.03.2018 (GVBl. I Nr. 4, S. 3) beträgt die Wahlperiode für eine Schiedsperson fünf Jahre. Am 25.09.2018 erfolgte die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson durch den Amtsausschuss, die folglich in 2023 eine Neuwahl notwendig macht.
Die Schiedsstelle führt Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten durch und ist für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Golzow zuständig. Ein Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen.
Nach § 3 SchG muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen. Der Bewerber/Die Bewerberin soll mindestens 25 Jahre alt sein und im Bereich des Amtes Golzow wohnen.
Bewerbungen für diese ehrenamtliche Tätigkeit sind bis zum 31.07.2023 im
Amt Golzow
- Hauptamt -
Seelower Straße 14
15328 Golzow
einzureichen.
Golzow, den 21.12.2022
T. Krebs
Amtsdirektor