Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Beisitzer des Wahlausschusses
Der Minister des Innern verordnete mit Bekanntmachung im GVBl. II vom 21.08.2023, dass am 9. Juni 2024 die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen in Brandenburg stattfinden. Zu wählen sind die Vertreter der Kreistage, die Vertreter der Gemeinden, die Ortsvorsteher und die ehrenamtlichen Bürgermeister.
Zur Vorbereitung der Kommunalwahl ist für die Gemeinden des Amtes Golzow ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und fünf Beisitzern. Durch den Amtsausschuss wurden am 12.09.2023 Guntram Glatzer als Wahlleiter und Elke Malchow als dessen Stellvertreterin berufen.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) rufe ich die in den amtsangehörigen Gemeinden vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, wahlberechtigte Personen dieser Gemeinden als Beisitzer des Wahlausschusses vorzuschlagen.
Nach § 92 Abs. 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) darf niemand in mehr als einem Wahlorgan (Wahlausschuss oder Wahlvorstand) Mitglied sein. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Mitglieder von Wahlorganen sein.
Auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach § 92 Abs. 4 und 5 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) weise ich hin.
Die Vorschläge sind bis zum 15.11.2023 im Hauptamt, Zimmer 22, der Amtsverwaltung Golzow schriftlich einzureichen. Die Berufung der Beisitzer erfolgt nach § 3 Abs. 2 BbgKWahlV durch den Wahlleiter.
Golzow, 13.09.2023
G. Glatzer
Wahlleiter
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf unserer Wahlseite.