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Bekanntmachung zur Anmeldung der Einschüler für das Schuljahr 2024/2025

Amt Golzow, den 08. 09. 2023

Bekanntmachung

zur Anmeldung der Einschüler für das Schuljahr 2024/2025

 

1. Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Küstriner Vorland zur Bestimmung des Schulbezirks für die Grundschule Küstriner Vorland vom 15.11.2004 erstreckt sich der Schulbezirk der Grundschule Küstriner Vorland auf die Gemeinde Küstriner Vorland, den Ortsteil Hathenow der Gemeinde Alt Tucheband und den Ortsteil Bleyen der Gemeinde Bleyen-Genschmar.

 

Anmeldungen der Einschüler dieses Schulbezirks können in der

                   Grundschule Küstriner Vorland,

                   Manschnow, Kirchstraße 22

in den Monaten November, Dezember und Januar erfolgen. Die Eltern erhalten eine schriftliche Einladung mit einem Terminvorschlag.

 

2. Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Golzow zur Bestimmung des Schulbezirks für die Grundschule „Kinder von Golzow“ vom 18.09.2017 erstreckt sich der Schulbezirk der Grundschule Golzow auf die Gemeinden Golzow und Zechin sowie auf die Ortsteile Alt Tucheband und Rathstock der Gemeinde Alt Tucheband und den Ortsteil Genschmar der Gemeinde Bleyen-Genschmar.

 

Anmeldungen der Einschüler dieses Schulbezirks werden im Sekretariat der

                   Grundschule „Kinder von Golzow“

                   Karl-Marx-Straße 2

ab 06.11.2023 nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

 

Für die Anmeldung gilt:

Von den Eltern sind die Geburtsurkunde des Kindes und die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandfeststellung ggf. die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder die Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung mitzubringen.

 

Schulpflichtig sind Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden.

Der Anmeldezeitraum endet am 28.02.2024.

 

Golzow, den 10.09.2023

 

T. Krebs

Amtsdirektor

 

Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

E-Mail

 

 

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