Volksbegehren: Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald
Das Volksbegehren im Land Brandenburg. „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“ startet am 7. Januar 2016. Die Bekanntmachung des Volksbegehrens erfolgte im Amtsblatt für das Amt Golzow Nr. 10 vom 19.11.2015 sowie durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinden. Bis zum 6. Juli 2016 besteht die Gelegenheit, sich im Verwaltungsgebäude des Amtes Golzow bzw. beim ehrenamtlichen Bürgermeister in die entsprechenden Listen einzutragen. Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten ab dem 16. Lebensjahr, die in den Gemeinden des Amtes Golzow ihren Hauptwohnsitz haben.
Außerdem kann man das Volksbegehren durch briefliche Eintragung unterstützen (ähnlich wie bei der Briefwahl). Der Antrag dazu kann für sich selbst oder für einen Vollmachtgeber schriftlich, elektronisch (z. B. per Email an ), per Fax unter (033472) 669-13 oder mündlich beim Einwohnermeldeamt des Amtes Golzow gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben. Die telefonische Antragstellung ist unzulässig. Außerdem gibt es ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt und per Mail oder Fax an das Amt Golzow gesandt werden kann.
Alle Angaben zum Inhalt des Volksbegehrens, seine gesetzlichen Grundlagen und der zeitliche Ablauf sind auch im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter www.wahlen.brandenburg.de veröffentlicht.