Schöffenwahl

Schöffenwahl 2023 für die ordentliche Gerichtsbarkeit

 

Auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes und der gemeinsamen Ministerverfügung vom 06.12.2022 erfolgt im Jahr 2023 die Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Die Wahl findet in der Zeit vom 16.08. bis 08.10.2023 durch den Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes für einen Zeitraum von 5 Geschäftsjahren statt.

 

Aufruf zur Bewerbung für die Schöffenwahl 2023 für die ordentliche Gerichtsbarkeit 

 

Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.

Bitte drucken Sie auch folgende Erklärung aus und reichen Sie diese gleichzeitig mit dem Bewerbungsformular ein.