Kegelbahn Zechin | zur StartseiteGetreidespeicher in Golzow | zur StartseiteBlick auf die Oder | zur StartseiteFort Gorgast | zur StartseiteDie Ortsdurchfahrt in Küstrin-Kietz | zur StartseiteDie Ortslage in Gorgast | zur StartseiteKlangzimmer in Rathstock | zur StartseiteBackscheune Buschdorf | zur StartseiteBlick aufs Odervorland | zur StartseiteFreibad Zechin mit Bootsanlegestelle | zur StartseiteBackscheune Buschdorf und Korbmachermuseum auf dem denkmalgeschützten Areal der "Alten Schule" | zur Startseite
 

Standesamt der Stadt Seelow

Personenstandsurkunde


Kurzinformationen

Dazu gehören Geburtsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.


Beschreibung

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Beglaubigte Abschriften: € 8,00 

Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 10,00
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

 


Ansprechpartner

Annett Ratzlaff
Telefon (03346) 802-135

Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

E-Mail

 

 

Wohnen in Golzow:

Wohnraumförderung

 

 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

17. 05. 2025 - Uhr bis Uhr

 

18. 05. 2025

 

18. 05. 2025 - Uhr bis Uhr