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Standesamt der Stadt Seelow

Vaterschaftsanerkennung


Beschreibung

Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei

  • jedem Jugendamt,
  • jedem Notar (kostenpflichtig),
  • jedem Amtsgericht,
  • beim Standesamt,
  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)
  • bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde
  • bei Eltern/Elternteile, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

Gebühren

keine

 


Ansprechpartner

Annett Ratzlaff
Telefon (03346) 802-135

Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

E-Mail

 

 

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