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Geschichte

 

Gründung und Entwicklung
Das Amt Golzow wurde auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 06.02.1992 und mit der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 30.06.1992 aus den Gemeinden Alt Tucheband, Bleyen, Buschdorf, Friedrichsaue, Genschmar, Golzow, Gorgast, Hathenow, Küstrin-Kietz, Manschnow, Rathstock und Zechin gebildet. Die konstituierende Sitzung des Amtsausschusses fand am 30.03.1992 statt. Ihm gehörten 24 Mitglieder an. Als Vorsitzender wurde der damalige Bürgermeister der Gemeinde Genschmar, Roland Fahnauer, gewählt.

 

Die Struktur des Amtes ergab sich aus der bereits am 01.01.1991 gebildeten Verwaltungsgemeinschaft Golzow. Die Gemeinden Alt Tucheband, Buschdorf, Friedrichsaue, Genschmar, Golzow, Sophienthal und Zechin bildeten diesen Gemeindeverbund. Auf der Grundlage der Kommunalverfassung der DDR richteten sich diese Gemeinden eine Verwaltung mit Sitz in Golzow ein, die für die beteiligten Gemeinden Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises durchführte. Zum 01.07.1991 schlossen sich die Gemeinden Manschnow, Gorgast, Küstrin-Kietz, Bleyen, Hathenow und Rathstock an. Die eingerichtete Außenstelle der Verwaltung blieb bis 01.07.1992 in Manschnow bestehen.

 

Mit der Kommunalwahl am 05.12.1993 trat die Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in Kraft. Die Bürgermeister, die zu dieser Wahl erstmals direkt gewählt wurden, sind in amtsangehörigen Gemeinden ehrenamtlich und für 5 Jahre gewählt.

 

Auf der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses wurde der Bürgermeister der Gemeinde Küstrin-Kietz, Siegfried Zühlke, als Vorsitzender gewählt.

 

Die amtsangehörigen Gemeinden übertrugen dem Amt die Einrichtung einer Schiedsstelle wie auch eines gemeinsamen Wahlausschusses. Die Angleichung des Standesamtsbezirke ergab die Führung des Standesamtes Golzow mit Wirkung vom 01.01.1994.

 

Die Richtigkeit der Schritte auf kommunaler Ebene hat sich in vielen Positionen bestätigt. Andererseits hat die Zeit gelehrt, dass auch die erst seit relativ kurzer Zeit bestehenden Strukturen neue Veränderungen bedürfen. Seit Beginn des Jahres 1996 wurde daran gearbeitet, wie die Leistungskraft der Gemeinden und deren Verwaltung gesteigert und finanzierbarer gestaltet werden kann. Es erfolgte ein komplett neuer Strukturaufbau der Verwaltung, der sich unter straffer Personalreduzierung vollzog und die Verringerung der Fachämter von 5 auf die jetzigen 3, dem Hauptamt, der Kämmerei sowie dem Bau - und Ordnungsamt, vorsah. Gleichfalls wurden für den Amtsbereich verschiedene Varianten vorgestellt und diskutiert, wie die Gemeindelandschaft entwickelt werden könnte, um die stetig knapperen Mittel effektiver einsetzen zu können. Wie bereits Anfang der `90er Jahre wurde versucht, die gesetzlichen Möglichkeiten zu Gunsten der Gemeinden auszunutzen.


Die Diskussion hierzu wurde in unseren Gemeinden genauso unterschiedlich geführt, wie im Land Brandenburg generell. In der Gemeinde Genschmar lehnte die Gemeindevertretung nach einer Umfrage unter den Einwohnern einen Zusammenschluss mit Nachbargemeinden ab. Dagegen sprachen sich die Bürger der Gemeinden Buschdorf, Friedrichsaue und Zechin für eine Fusion zur Gemeinde Zechin sowie die Bürger der Gemeinden Gorgast, Küstrin-Kietz und Manschnow für eine Fusion zur Gemeinde Küstriner Vorland in den durchgeführten Bürgerentscheiden mehrheitlich aus.

 

Seit 01.01.1998 besteht das Amt Golzow, mit der Bekanntmachung der Fusionsgenehmigungen durch den Innenminister des Landes Brandenburg im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 45 vom 14.11.1997, aus den Gemeinden Alt Tucheband, Bleyen, Genschmar, Golzow, Hathenow, Küstriner Vorland, Rathstock und Zechin. Befürchtete Identitätsverluste oder die Bevorteilung von Ortsteilen traten nicht ein. Es begann ein Prozess des Aufeinanderzugehens und der gemeinsamen Lösung von Problemen innerhalb der neuen Gemeindegrenzen.

 

Mit dem Abschluss des Koalitionsvertrages für die 3. Wahlperiode des Brandenburger Landtages 1999 bis 2004 verständigten sich die Regierungsparteien SPD und CDU bis Mitte 2000 zu prüfen, welche Gemeindestruktur geeignet ist, die Identität der gewachsenen Gemeinden Brandenburgs zu wahren, die Mitwirkung der Bürger zu fördern und eine leistungsstarke Verwaltung zu ermöglichen. Dieser Prüfung entsprangen, die vom Innenminister erarbeiteten Leitlinien für die Entwicklung der Gemeindestruktur im Land Brandenburg in Form von Amtsgemeinden bzw. als Ämter. Der Amtsausschuss des Amtes Golzow beschloss in seiner Sitzung am 25.09.2000 den Erhalt und die leitliniengerechte Entwicklung des Amtes Golzow. Den amtsangehörigen Gemeinden, die weniger als 500 Einwohner besitzen, wurde die Empfehlung gegeben, unbedingt die in den Leitlinien eingeräumte Freiwilligkeitsphase bis März 2002 zu nutzen, um Fusionen mit Nachbargemeinden innerhalb des Amtes einzugehen.

 

In den Bürgerentscheiden am 06. Mai 2001 stimmten die Bürger der Gemeinden Bleyen und Genschmar für den Zusammenschluss ihrer Gemeinden zur Gemeinde Bleyen-Genschmar und die Bürger der Gemeinden Alt Tucheband, Rathstock und Hathenow für den Zusammenschluss der drei Orte zur Gemeinde Alt Tucheband zu. Mit der Zustimmung des Innenministeriums hat das Amt mit Wirkung vom 01.01.2002 folgenden Aufbau:

 

 

 

Gemeinden Einwohner Fläche in ha

 Alt Tucheband

766 

 3.024

 Bleyen-Genschmar

 466

 3.000

 Golzow

 839

 1.716

 Küstriner Vorland

 2.598

 4.589

 Zechin

639

 2.771

 Gesamt

5.308

 15.100

 

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurde auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen vom 14.12.2015 die Wahrnehmung der Aufgaben des Einwohnermeldeamtes und des Standesamtes vom Amt Golzow auf die Stadt Seelow mit Wirkung vom 1.04.2016 delegiert. Das Einwohnermeldeamt und das Standesamt der Stadt Seelow sind somit für ca. 15.400 Einwohner der Ämter Golzow, Seelow-Land und der Stadt Seelow zuständig.

Die Bündelung der Aufgabenwahrnehmung ermöglicht unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung eine zukunftssichere, kompetente, finanzierbare und damit serviceorientierte Aufgabenerfüllung. Die Entscheidungsfindung erfolgte unter Beachtung der Erreichbarkeit und des gelebten Einkaufs- und Dientstleistungsverhaltens der Einwohner.

Kontakt

Amt Golzow

Seelower Straße 14
15328 Golzow

 

Telefon (033472) 669-0
Telefax (033472) 66913

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