Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung vom 03.08.2009, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.07.2018, sind Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.
Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an einem Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte teilzunehmen.
Nach erfolgter Teilnahme erhalten die Eltern von der Kindertagesstätte eine Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung, die bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorgelegt werden muss.
Bei Kindern, die einen Betreuungsvertrag mit einer Kindertagesstätte haben, wird der Test in der Kindertagesstätte durchgeführt.
Eltern, deren Kind keine Kindertagesstätte besucht, haben sich bis zum 14.11.2025 in einer der folgenden aufgeführten Kindertagestätten in ihrer Nähe, zur Terminabsprache für die Sprachstandsfeststellung zu melden.
Kita „Zwergenland“, Hauptstraße 10, OT Genschmar, 15328 Bleyen-Genschmar,
Leiterin Frau Eichbaum, Tel. 033472-58 99 44
Kita „Sonnenschein“, Friedenstraße 65, OT Manschnow, 15328 Küstriner Vorland,
Leiterin Frau Willmann, Tel. 033472-4 16
Kita „Schwalbennest“, Am Spielplatz 1, 15328 Golzow, Leiterin Frau Wilke, Tel. 033472-2 48
Golzow, den 08.10.2025
Krebs
Amtsdirektor